In einem außergewöhnlichen Beschluss traut sich der 7. Senat des OLG Bamberg, eine „genau hälftig geteilte Betreuung trotz erheblicher Konflikte der Eltern“ anzuordnen.
Quelle: FamRZ 2019, 979 (OLG Bamberg - vom 1.3.2019 - 7 UF 226/ 18)


Vorausgegangen ist dem elterlichen Streit ein Verfahren am Amtsgericht, welches zwei Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hat, um den Willen der Kinder zu beugen. Dies gelang nicht. Der Senat stellten fest:
„Entscheidend ist aus Sicht des Senats, dass sich die Kinder im Lauf des Verfahrens mehrfach klar und eindeutig für ein Wechselmodell ausgesprochen haben. Gleichzeitig steht aufgrund der Begutachtung fest, dass die Kinder durch den elterlichen Konflikt belastet sind. Unter Berücksichtigung dieser Umstände haben die SV in eindeutiger und nachvollziehbarer Weise dargelegt, dass ein Umgang des Vaters mit den Kindern, der hinter der vom Vater gewünschten hälftigen Betreuung zurückbleibt, den Konflikt der Eltern nicht entschärfen und die Belastung der Kinder nicht verringern würde. Im Ergebnis konnte es im vorliegenden Fall demnach nur darum gehen, eine Regelung zu treffen, die die Belastung der Kinder nicht noch erhöht.“

Auch gegenüber dem Senat äußerten sich die Kinder eindeutig. Es sei vielmehr deutlich geworden, dass es dem Gerechtigkeitsempfinden der Kinder entspreche, „gleich viel Zeit bei Mutter und Vater zu verbringen.“ Begründet hätten die Kinder ihren Wunsch auch damit, „dass sie gleichermaßen die Mama beim Papa und den Papa bei der Mama vermissen. Dass das Verhältnis ihrer Eltern nicht in Ordnung ist, erkennen beide Kinder. Offenkundig wird die gleichmäßige Aufteilung der Betreuungszeiten zwischen Mutter und Vater von ihnen als die für sie angemessene Problemlösung empfunden.“

Was für ein Kraftakt. Die Kinder mussten seit der Trennung 2012 vor jeglicher Beeinträchtigung und Umformung ihres Willens geschützt werden, bis sich der glückliche Umstand ergibt, dass zwei Sachverständige den Vater – und damit schlussendlich die Kinder – in ihrem beständigen Willen unterstützen. Und selbst dann grätschte noch das Amtsgericht dazwischen und redete der Mutter in seinem Beschluss nach dem Mund.

Zu dem Kraftakt gehört auch, dass die Kinder nicht kindgerecht antworten, sondern juristisch korrekt formulierten, sie würden "gleichermaßen die Mama beim Papa und den Papa bei der Mama vermissen."

Sieben lange Jahre waren Vater und Kinder Gerichtsverfahren ausgesetzt, um das zu erreichen, was heute eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte – die gleichmäßige und gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch Vater und Mutter. Sieben lange Jahre, um vor einem Gericht das durchzusetzen, was in der Gesellschaft längst Normalität ist. Kaum ein Vater hält das durch. Und wenn er es durch hält, hält es kaum ein Kind durch. Und wenn das Kind durchhält, gibt es kaum eine(n) Verfahrensbeteiligte(n), der sowas unterstützt. Und selbst wenn Verfahrensbeteiligte das unterstützen, muss ein Papa sieben lange Jahre kämpfen.

Allen Kindern beide Eltern - bedingungslos.

Vielen Dank an Manfred Herrmann für den Hinweis.

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Es besteht hier seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, ein großes Missverständnis in der Väterbewegung, das in anderen Bewegungen nicht auftritt. Ich mache es mal an einem (relativ willkürlich gewählten) Zitat aus einer Vätergruppe der letzten Tage fest.

„Radikalisierung ist für mich das exakte Gegenteil von Veränderung. Radikalisierung, Unnachgiebigkeit ist das Verharren auf der eigenen Position, die niemals völlig "richtig" sein kann.“

Alle politischen Bewegungen in Deutschland treten stets unnachgiebig auf, bis sie am Verhandlungstisch sitzen. Sodann ist Verhandlungsstärke, also Durchsetzungsvermögen (vorläufiges Verharren auf der eigenen Position), aber auch gleichzeitig Diplomatie und Kompromissbereitschaft erforderlich. Aus diesem Grund müssen wir differenzieren zwischen Lobbyarbeit, politischer Arbeit, persönlicher Betroffenheit, gesellschaftlicher Aufklärung und wissenschaftlicher Arbeit.

2016 Deutschland steht weltweit in der Umsetzung der Kinderrechte auf Platz 66. Die Studie der Child Rights International Network (CRIN), die auf der UN-Kinderrechtskonvention basiert, wurde in 197 Ländern erhoben. Eine Lösung für die Trennungsfamilien hat Belgien parat, das in der CRIN Studie Platz 1 belegt. Dort wurde das Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) als Standard für getrennte Familien eingeführt. Hier leben die Kinder im Wechsel bei beiden Eltern.